20.000 Hanfsamen nach Zoll-Beschlagnahmung freigegeben – was das bedeutet
Gaby Werner20.000 Hanfsamen nach Zoll-Beschlagnahmung freigegeben – was das bedeutet
Niederländisches Unternehmen erhält 20.000 Hanfsamen nach Zollbeschlagnahmung zurück
Ein niederländisches Unternehmen hat 20.000 Hanfsamen erfolgreich zurückerhalten, nachdem der deutsche Zoll die Sendung im August 2025 beschlagnahmt hatte. Die Rückgabe erfolgte nach einer offiziellen Prüfung, die die Rechtmäßigkeit des Imports gemäß den deutschen Einfuhrbestimmungen bestätigte.
Die Samen waren Anfang August 2025 bei einer Routinekontrolle nahe der niederländischen Grenze im Kreis Viersen sichergestellt worden. Die Zollbeamten hielten sie vorläufig fest, um ihren Status nach deutschem Recht zu klären.
Eine Untersuchung von Zoll und Staatsanwaltschaft ergab später, dass Hanfsamen als Vermehrungsmaterial gelten. Da solche Waren in Deutschland importiert werden dürfen, genehmigten die Behörden die Freigabe. Am 22. Oktober 2025 übergab das Zollamt Krefeld die vollständige Partie offiziell an das niederländische Unternehmen zurück, das auf den Handel mit Cannabissamen spezialisiert ist.
Der Fall bestätigt, dass Hanfsamen legal nach Deutschland eingeführt werden können, sofern sie als Vermehrungsmaterial eingestuft werden. Das niederländische Unternehmen hat seinen Bestand nach einer zweimonatigen Verzögerung durch die anfängliche Beschlagnahmung nun wieder in Besitz.






