70.000 Euro im Gepäck: Zwei Niederländer an deutscher Grenze gestoppt
Meinolf Barkholz70.000 Euro im Gepäck: Zwei Niederländer an deutscher Grenze gestoppt
Zwei arbeitslose niederländische Staatsbürger wurden am 21. April 2025 an einer deutschen Grenzkontrolle angehalten. Sie versuchten, 70.000 Euro in bar von Deutschland in den Irak zu bringen. Das Geld wurde bei einer routinemäßigen Sicherheitskontrolle durch die Bundespolizei entdeckt.
Die beiden Reisenden, 35 und 36 Jahre alt, hatten das Bargeld aufgeteilt: Der Ältere trug 50.000 Euro bei sich, der Jüngere 20.000 Euro – beide in Umhängetaschen. Sie behaupteten, das Geld gehöre dem 35-Jährigen, konnten jedoch weder dessen Herkunft erklären noch begründen, warum es aufgeteilt worden war.
Die Zollbehörden beschlagnahmten die gesamten 70.000 Euro und leiteten gegen die Männer ein Verwaltungsverfahren ein – wegen unterlassener Deklaration des Bargelds sowie wegen des Verdachts auf Geldwäsche. Nach deutschem Recht müssen Reisende, die mit 10.000 Euro oder mehr ein- oder ausreisen, den Betrag beim Zoll angeben.
Die Regelung entspricht den EU-weit geltenden Vorschriften zur Bargelddeklaration an Außengrenzen. Zwar verlangt das Gesetz Transparenz, begrenzt aber nicht die Höhe der mitgeführten Summe. Ziel ist es, illegale Geldbewegungen im Zusammenhang mit Kriminalität, Terrorismus oder Geldwäsche zu verhindern.
Der gesamte Betrag wurde eingezogen, die Ermittlungen dauern an. Der Fall unterstreicht die Durchsetzung der Meldepflichten für Bargeld, die illegale Finanzströme eindämmen sollen. Reisende müssen große Summen deklarieren – auch wenn das Mitführen von Bargeld an sich legal bleibt.
