Apotheker fordern dringende Reformen vor finaler Gesetzesphase
Der Bundesverband der Deutschen Apotheker, die ABDA, hat auf dringende Änderungen hingewiesen, die im Rahmen der anstehenden Apothekenreform notwendig sind. Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, forderte die Politik auf, sich unverzüglich in die Gestaltung des Gesetzesentwurfs einzubringen, bevor dieser in die finale Phase geht.
Auf der heutigen Mitgliederversammlung bezeichnete Hoffmann die aktuelle Situation als entscheidend für das Gesundheitssystem in Deutschland. Er warnte, dass sich die Bedürfnisse der Gesellschaft wandeln und die sinkende Gesundheitskompetenz dazu führe, dass das Angebot die Nachfrage nicht mehr decken könne. Die Apothekerschaft hat drei zentrale Forderungen formuliert:
Erstens wird eine Erhöhung der Festbeträge angestrebt, wobei alternative Modelle vorgeschlagen werden, um sicherzustellen, dass Apotheken zwischen 800 und 900 Millionen Euro erhalten. Zweitens besteht die Forderung nach einer Aufhebung des Rabattverbots für Barzahlungen. Drittens wird verlangt, dass die Vergütung der Apotheker in der Reform Priorität erhält.
Hoffmann betonte, dass zwar weite Teile des Reformentwurfs notwendig seien, dieser jedoch Risiken berge, die jetzt angegangen werden müssten. Gleichzeitig bestätigte er, dass geplante öffentliche Proteste zunächst bis zum 17. Dezember ausgesetzt würden, um den Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern zu intensivieren und eine Eskalation zu vermeiden. An diesem Tag wird das Kabinett über den Gesetzentwurf beraten, bevor dieser Ende Januar in erster Lesung im Bundestag behandelt wird. Der Bundesrat wird sich im frühen Frühjahr damit befassen, und das parlamentarische Verfahren soll voraussichtlich bis Ende April abgeschlossen sein.
Der Vorstand der ABDA unterstreicht die Bedeutung des Erhalts des inhabergeführten Apothekenmodells. Die Reformen seien entscheidend, um der wachsenden Zahl von Patienten mit geringer Gesundheitskompetenz gerecht zu werden. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Forderungen der Apothekerschaft in die endgültige Gesetzgebung einfließen.
