06 June 2026, 22:29

Apotheker klagt gegen 87.000-Euro-Rückforderung der AOK Nordwest

90.000 Euro Strafe: 'Wir Hätten Die Tabletten Zählen Sollen'

Apotheker klagt gegen 87.000-Euro-Rückforderung der AOK Nordwest

Dr. Christian Fehske, Inhaber der Rathaus-Apotheke in Hagen, wehrt sich gegen eine Rückforderungsforderung in Höhe von 87.000 Euro durch die Krankenkasse AOK Nordwest. Im Mittelpunkt des Streits stehen Vorwürfe, seine Apotheke habe einem Patienten übermäßig Medikamente ausgegeben. Der Fall ist nun vor Gericht gelandet – Fehske reichte vergangenen Freitag Klage ein.

Die Krankenkasse wirft Fehske vor, gegen die Apothekenbetriebsordnung verstoßen zu haben, indem er zwei hochpreisige Rezepte für Idhifa, ein Krebsmedikament, ohne Prüfung auf mögliche Überverschreibung ausstellte. Die AOK Nordwest besteht darauf, die Apotheke hätte die Tabletten im Voraus zählen müssen, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Der Konflikt begann, als Fehskes Apotheke zwei separate, damals als fehlerfrei eingestufte Rezepte für Idhifa belieferte. Später argumentierte die AOK Nordwest, die kombinierte Menge übersteige den medizinischen Bedarf des Patienten. Die Kasse zog die Erstattung vollständig zurück – für Fehske bedeutet das einen finanziellen Verlust von fast 90.000 Euro.

In einer Anhörung des Landtags Nordrhein-Westfalen wurde der Fall geprüft; sowohl die Krankenkasse als auch ihre Aufsichtsbehörde bestätigten die Berechtigung der Rückforderung. Fehske hingegen betont, man habe sich an die üblichen Abläufe gehalten. Nun steht ihm ein langer Rechtsstreit bevor: Vor dem Verwaltungsgericht können Verfahren Jahre dauern – mündliche Verhandlungen in seinem Fall könnten frühestens 2028 beginnen.

Die finanzielle Belastung geht an Fehske nicht spurlos vorbei. Er gibt zu, dass seine Motivation gelitten habe und es ihm schwerfalle, Freude an der Arbeit zu finden. Gleichzeitig setzt unbezahlten Rechnungen sein Unternehmen zu – besonders von privatversicherten Kunden, die verstorben sind. Rückforderungsrisiken stellen mittlerweile die größte Bedrohung für das Überleben seiner Apotheke dar.

Die Situation wirkt sich sogar auf die Belegschaft aus: Eine Pharmazeutisch-technische Assistentin wechselt in die Rückforderungsabteilung einer Krankenkasse – mit besserem Gehalt als Fehskes übertarifliche Bezahlung. Ein Zeichen für die wachsende finanzielle Instabilität in der Branche.

Mit seiner Klage stellt Fehske die Entscheidung der AOK Nordwest infrage, doch das Verfahren wird sich voraussichtlich über Jahre hinziehen. Das Urteil könnte präzedenzwirksam werden für die Art und Weise, wie Apotheken künftig mit ähnlichen Konflikten umgehen. Bis dahin lastet die finanzielle und emotionale Belastung schwer auf Fehske und seinem Team.

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