29 June 2026, 12:49

Apothekerkammer Nordrhein muss Rücklagen abbauen – Mitglieder klagen in Scharen

Rechtsverfahren gegen Mitglieder: 'Verteidigung der Haushaltsautonomie'

Apothekerkammer Nordrhein muss Rücklagen abbauen – Mitglieder klagen in Scharen

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem Urteil die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) wegen unzulässiger Vermögensansammlung verurteilt. Die Kammer steht nun unter rechtlichem und finanziellem Druck durch ihre Mitglieder. Auf das Urteil folgte eine Reihe von Klagen und Berufungen.

Das Gericht ordnete an, dass die Kammer ihre Rücklagen abbauen und Teile der Mitgliedsbeiträge zurückerstatten muss. Als Reaktion hat die Organisation bereits begonnen, ihre finanziellen Reserven schrittweise zu verringern. Gleichzeitig hat sie beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Aktuell laufen vier Klagen von Mitgliedern, die die Beitragsbescheide für die Jahre 2021 bis 2024 anfechten. Zudem richten sich 90 weitere Klagen gegen die Beitragsbescheide für 2025 – weitere Verfahren werden erwartet. Um den Vorwürfen zu begegnen, plant die Kammer eine detaillierte Haushaltsaufstellung zu veröffentlichen, um die Position der Kläger zu schwächen.

Auf einer Mitgliederversammlung in Neuss vertrat Rechtsanwalt Dr. Stefan Kobes von der Kanzlei Luther die Kammer. Er argumentierte, dass die rechtlichen Schritte die gesetzliche und finanzielle Unabhängigkeit aller Berufskammern gefährdeten. Eine anberaumte Anhörung wurde später abgesagt, was Kobes als positives Signal für die AKNR wertete.

Die Kammer muss dem Gerichtsbeschluss nachkommen und ihre Rücklagen reduzieren sowie Erstattungen leisten. Über die eingelegte Berufung entscheidet weiterhin das OVG. Die Welle an Klagen deutet auf anhaltende finanzielle und rechtliche Herausforderungen hin.

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