Bergisch Gladbach wählt am 28. September 2025 in entscheidender Stichwahl
Gaby WernerBergisch Gladbach wählt am 28. September 2025 in entscheidender Stichwahl
Bergisch Gladbach wählt am Sonntag, den 28. September 2025, in einer Stichwahl
Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt entscheiden dann über die Besetzung zweier Schlüsselpositionen: Sie wählen sowohl eine neue Oberbürgermeisterin oder einen neuen Oberbürgermeister als auch eine neue Landrätin oder einen neuen Landrat. Vor der Abstimmung hat die Stadtverwaltung die wichtigsten Termine und Teilnahmebedingungen bekannt gegeben.
Das Wahlbüro für die Direktwahl ist von Montag bis Donnerstag jeweils von 10 bis 18 Uhr geöffnet, am Freitag vor der Wahl bis 15 Uhr. Dort können Wahlberechtigte die Unterlagen für die Briefwahl beantragen. Wer lieber vor Ort wählen möchte, kann dies in denselben Wahllokalen tun wie bei der Wahl am 14. September 2025.
Die Unterlagen für die Stichwahl werden allen Wahlberechtigten automatisch am Montag, den 22. September 2025, per Post zugeschickt. Ausgefüllte Stimmzettel können bis zum Wahltag um 16 Uhr in den städtischen Wahlbriefkästen oder im zentralen Wahlbüro abgegeben werden. In Notfällen – etwa bei plötzlicher Erkrankung – ist es noch bis Sonntag, 15 Uhr, möglich, mit einem ärztlichen Attest und einer Vollmacht nachträglich die Briefwahl zu beantragen.
Am Wahltag selbst öffnen die Wahllokale um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr.
Die Stichwahl folgt auf die erste Wahlrunde Anfang September. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Wahl, ob sie ihre Stimme per Brief oder persönlich im Wahllokal abgeben. Die Stadt stellt sicher, dass alle wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner die notwendigen Unterlagen und Unterstützung erhalten.
