Bielefelder Paar entgeht knapp Betrug mit gefälschter ETA-Website für Großbritannien
Serpil MendeBielefelder Paar entgeht knapp Betrug mit gefälschter ETA-Website für Großbritannien
Ein Paar aus Bielefeld entging im März 2026 nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine gefälschte Website für britische Reiseerlaubnisse. Nach der Eingabe ihrer persönlichen und Zahlungsdaten wurden sie misstrauisch, als die Gesamtgebühr auf 240 Euro stieg – deutlich über der offiziellen Gebühr. Der Vorfall zeigt die Gefahren betrügerischer Websites, die Reisende abziehen wollen, die eine elektronische Reiseerlaubnis (ETA) für das Vereinigte Königreich benötigen.
Das Paar war auf eine scheinbar seriöse Website gestoßen, über die man eine britische ETA beantragen konnte. Sie gaben ihre persönlichen Daten sowie Kreditkarteninformationen ein und erwarteten einen standardmäßigen Bewerbungsprozess. Doch als auf der Zahlungsseite ein Betrag von etwa 240 Euro angezeigt wurde, wurde ihnen klar, dass etwas nicht stimmte.
Die offizielle Gebühr für eine ETA beträgt lediglich 18,50 Euro pro Person – deutlich weniger als die geforderte Summe. Da sie Betrug vermuteten, bestätigten sie die Zahlung nicht und kontaktierten umgehend ihre Bank. Diese sperrte die Karte, sodass kein Schaden entstand.
Die Verbraucherzentrale warnt Reisende davor, sensible Daten auf Websites einzugeben, ohne deren Authentizität zuvor zu prüfen. Die Behörden betonen, dass alle ETA-Anträge ausschließlich über das offizielle Portal der britischen Regierung gestellt werden müssen: https://www.gov.uk/eta. Das System besteht seit fast einem Jahr und verlangt von Besuchern, vor der Einreise eine Genehmigung einzuholen.
Offizielle Zahlen zu ähnlichen Betrugsfällen in Deutschland im Jahr 2025 liegen nicht vor. Das Bielefelder Paar erstattete jedoch am 13. März 2026 online Anzeige bei der Polizei, um auf die Masche aufmerksam zu machen.
Durch ihr schnelles Handeln verhinderten sie, dass Geld abgebucht wurde. Ihr Fall dient als Mahnung, Websites vor der Eingabe persönlicher oder finanzieller Daten genau zu überprüfen. Offizielle Anträge für eine britische ETA müssen stets über das bezeichnete Regierungsportal erfolgen.






