25 June 2026, 12:25

Energieeffizienzgesetz reformiert: Mehr Zeit für Rechenzentren, weniger Pflichten für Abwärme

Schwarz-Rot lockert Effizienzregeln für die Wirtschaft

Energieeffizienzgesetz reformiert: Mehr Zeit für Rechenzentren, weniger Pflichten für Abwärme

Der Bundeskabinett hat Änderungen am Energieeffizienzgesetz verabschiedet. Das Gesetz, das Ende 2023 eingeführt wurde, sollte den Energieverbrauch senken und Verschwendung reduzieren – insbesondere in Rechenzentren. Die Überarbeitung stößt sowohl auf Kritik als auch auf Zustimmung aus Wirtschaft und Umweltschutzkreisen.

Nach den aktualisierten Regelungen müssen Unternehmen nun strengere Energieverbrauchsschwellen erreichen, bevor sie Verpflichtungen unterliegen. Die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen gilt nur für Betriebe mit einem jährlichen Verbrauch von mindestens 23,6 Gigawattstunden. Rechenzentrumsbetreiber erhalten zudem mehr Zeit zur Umsetzung: Sie haben vier Jahre, um Effizienzziele zu erfüllen, und bis 2030, um ihren Strombedarf durch erneuerbare Energien auszugleichen.

Die Bundesregierung hat die verpflichtende Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren gestrichen – es sei denn, es existiert ein lokales Fernwärmenetz. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) verteidigte die Änderungen als „pragmatisch und realistisch“ für die Branche. Peter Adrian, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), bezeichnete die Reformen als „deutliche Entlastung“ für die Unternehmen.

Kritische Stimmen melden sich zu Wort: Linda Klapdor von Greenpeace wirft den Novellen vor, sie schafften „neue Schlupflöcher für Tech-Konzerne“. Katharina Reuter vom Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft kritisiert, die Regierung verfehle den Spagat zwischen Klimazielen und wirtschaftlicher Machbarkeit. Kilian Vieth-Ditlmann von AlgorithmWatch spricht gar von einer „Kapitulation vor den Tech-Giganten“.

Die gelockerten Vorschriften geben Rechenzentrumsbetreibern mehr Spielraum und verlängerte Fristen. Die Abwärmenutzung ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben, sofern die lokale Infrastruktur sie nicht unterstützt. Die Änderungen spalten die Meinungen: Während die Wirtschaft die Erleichterungen begrüßt, verweisen Umweltverbände auf eine „Verwässerung der Standards“.

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