Erbstreit bei Veltins: Carl Clemens scheitert mit Berufungsantrag vor Gericht
Joseph HölzenbecherGericht lehnt Prozesskostenhilfe im Erbstreit der Veltins-Brauerei ab - Erbstreit bei Veltins: Carl Clemens scheitert mit Berufungsantrag vor Gericht
Erbstreit in der Veltins-Brauerdynastie nimmt neue juristische Wendung
Der langjährige Erbstreit innerhalb der Veltins-Brauerei-Dynastie hat eine weitere rechtliche Entwicklung genommen. Carl Clemens Veltins, der seine Schwestern wegen des 30-Millionen-Euro-Nachlasses ihrer Mutter verklagt hatte, ist mit seinem Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine Berufung gescheitert. Im Mittelpunkt des Falls steht sein Vorwurf, unfair von seinem Anteil am Familienvermögen ausgeschlossen worden zu sein.
Der Konflikt eskalierte, als das Landgericht Arnsberg im Juni Veltins' Klage abwies. Er hatte argumentiert, als junger Erwachsener – kurz nach seinem 18. Geburtstag – auf sein Erbe verzichtet zu haben. Seine Forderung nach einem gerechten Anteil am Nachlass sowie eine Entschädigung für die jahrzehntelange Führung des Unternehmens durch seine Mutter wurde zurückgewiesen.
Das Oberlandesgericht Hamm lehnte später seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe für die Berufung ab. Die Richter sahen keine realistische Erfolgsaussicht und bestätigten damit das Urteil der Vorinstanz. Veltins hat nun zwei Wochen Zeit, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen. Scheitert er damit, muss er die gesamten Berufungskosten selbst tragen.
Die Veltins-Brauerei, einer der bekanntesten familiengeführten Bierproduzenten Deutschlands, bleibt von dem Streit unberührt. Das Unternehmen ist seit seiner Gründung unabhängig und wird weiterhin in Familienhand geführt.
Die Gerichtsentscheidung lässt Veltins nur wenige Optionen. Ohne Prozesskostenhilfe muss er entweder die Berufung aus eigener Tasche finanzieren oder das Urteil akzeptieren. Der 30-Millionen-Euro-Nachlass, verbunden mit einer der renommiertesten Brauereien Deutschlands, verbleibt vorerst in den Händen seiner Schwestern.






