Festnahmen in Gladbeck: Fünf Ausländer ohne Papiere auf Baustelle erwischt
Joseph HölzenbecherFestnahmen in Gladbeck: Fünf Ausländer ohne Papiere auf Baustelle erwischt
Fünf ausländische Arbeiter in Gladbeck festgenommen – Verdacht auf illegale Beschäftigung
In Gladbeck sind fünf ausländische Arbeiter festgenommen worden, nachdem Behörden sie ohne gültige Papiere bei der Arbeit angetroffen hatten. Die Kontrolle fand am 22. Oktober 2025 statt, als Zoll- und Ausländerbehörden eine Baustelle für Glasfaserinstallationen überprüften.
Bei den Männern handelt es sich um vier usbekische und einen turkmenischen Staatsbürger. Sie konnten weder gültige Visa noch die für eine Beschäftigung in Deutschland erforderlichen Aufenthaltstitel vorweisen. An der gemeinsamen Kontrolle waren Zollbeamte aus Dortmund und Mitarbeiter der Ausländerbehörde Gladbeck beteiligt. Auf Nachfrage konnte keiner der fünf Arbeiter die notwendigen Dokumente vorlegen, die einen legalen Aufenthalt oder eine Arbeitserlaubnis in Deutschland bescheinigen. Einer der Usbeken war bereits in der Vergangenheit wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland auffällig geworden.
Die Männer wurden vorläufig in Gewahrsam genommen, während wegen illegalen Aufenthalts strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet wurden. Später wurden sie an die zuständige Ausländerbehörde übergeben, die über ihren weiteren Verbleib in Deutschland entscheiden wird.
Noch laufen die Ermittlungen gegen das polnische Unternehmen, das die Arbeiter beschäftigt hatte. Die Behörden prüfen, ob der Betrieb gegen die Entsenderichtlinien des deutschen Arbeitsrechts verstoßen hat. Bei einer Verurteilung drohen dem Arbeitgeber Bußgelder von bis zu 500.000 Euro wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Mindestlohngesetz oder andere relevante Vorschriften. Unternehmen, die wegen solcher Vergehen mit mindestens 2.500 Euro bestraft werden, können zudem vorübergehend von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.
Der Fall unterstreicht die gesetzlichen Anforderungen für ausländische Arbeitskräfte in Deutschland. Staatsbürger aus Usbekistan und Turkmenistan benötigen gültige Visa oder Aufenthaltstitel, um im Land arbeiten zu dürfen. Das Ergebnis der Ermittlungen wird zeigen, ob weitere Sanktionen gegen den Arbeitgeber oder die festgenommenen Personen verhängt werden.






