Gericht stoppt Verlegung der Höxterer Studiengänge – Campus bleibt erhalten
Joseph HölzenbecherGericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt Verlegung der Höxterer Studiengänge – Campus bleibt erhalten
Ein Gericht hat die Pläne gestoppt, Studiengänge vom Höxterer Campus der Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL) zu verlegen. Das Urteil erklärte die Entscheidung der Hochschule, die gesamte Lehre in Höxter einzustellen, für rechtswidrig. Zudem bestätigte das Gericht damit den früheren Eingriff des Landes in die Angelegenheit.
Die Hochschule hatte vorgeschlagen, die Studienangebote von Höxter nach Detmold oder Lemgo zu verlegen. Das Gericht urteilte jedoch, dass die vollständige Schließung eines Campusstandorts die Befugnisse der Einrichtung übersteige. Laut Urteil genießt der Standort Höxter nach dem Landeshochschulgesetz besonderen Schutz und darf nicht vollständig aufgegeben werden.
Zudem stellte das Gericht fest, dass der Hochschule ein klares Konzept für die Zukunft des Höxterer Standorts fehle. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Land die Verlegungspläne gestoppt – das aktuelle Urteil bestätigt nun, dass dieser Schritt berechtigt war.
Noch vor dem Urteil hatte die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL) aufgrund der laufenden Gerichtsverfahren bereits den Zeitplan für die Verlegung angepasst. In öffentlichen Diskussionen war stets die Bewahrung Höxters als Zentrum für ökologische Forschung und Lehre betont worden. Fachleute wie Dardo Franke, Karsten Otte und Daniel Hartmann hatten sich dafür ausgesprochen, den Campus als wichtigen Umweltstandort zu erhalten.
Das Gerichtsurteil verhindert nun, dass die Hochschule den Standort Höxter ohne tragfähige Alternative schließt. Die Entscheidung stärkt den rechtlichen Schutz des Campus nach Landesrecht. Künftige Pläne für den Standort müssen sich nun an diesen Vorgaben orientieren.






