27 April 2026, 08:32

Gorißen lehnt pauschale Stallpflicht für Geflügel in NRW ab

Schwarz-weißes Foto von Hühnern in einem Verschlag umgeben von Gras, Pflanzen, Bäumen und einem Gebäude mit Fenstern im Hintergrund.

Kein flächendeckendes Hühnerverschlagverpflichtung in NRW - Gorißen lehnt pauschale Stallpflicht für Geflügel in NRW ab

Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen (CDU) hat Forderungen nach einer pauschalen Stallpflicht für Geflügel in Nordrhein-Westfalen abgelehnt. Die Entscheidung folgt auf Bedenken hinsichtlich des Tierschutzes und der finanziellen Belastung für kleine Betriebe. Gorißen äußerte sich dazu in einem aktuellen Interview mit dem Radiosender WDR 5.

Der Deutsche Geflügelverband hatte eine bundesweite Verordnung gefordert, nach der Geflügel ausschließlich in Ställen gehalten werden soll. Diese Position wurde vom ZDF berichtet und mit der Angst vor der Ausbreitung von Krankheiten begründet. Gorißen betonte jedoch, dass eine solche Maßnahme unnötigen Stress für Tiere bedeuten würde, die an Auslauf gewöhnt sind.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Das Bundeslandwirtschaftsministerium machte deutlich, dass die Bekämpfung von Tierseuchen in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer liege. Beamte warnten, dass Entscheidungen die regionalen Gegebenheiten und wirtschaftlichen Auswirkungen berücksichtigen müssten. Ein pauschales Verbot, so die Argumentation, würde vor allem kleinere Betriebe unverhältnismäßig hart treffen, die ohnehin schon mit knappen Margen kämpfen.

Gorißen, die für die CDU spricht, unterstrich die Notwendigkeit ausgewogener Lösungen. Sie erkannte zwar die Risiken durch die Vogelgrippe an, bestand jedoch darauf, dass etwaige Einschränkungen verhältnismäßig sein müssten. Die Haltung des Ministeriums spiegelt die anhaltende Debatte zwischen Seuchenprävention und den praktischen Realitäten der Landwirtschaft wider.

Die Ablehnung einer landesweiten Stallpflicht bedeutet, dass Geflügelhalter in Nordrhein-Westfalen vorerst ihre Freilandhaltung fortsetzen können. Kleine Betriebe sparen sich zusätzliche Kosten, während der Tierschutz weiterhin ein zentraler Faktor in den politischen Diskussionen bleibt. Die Entscheidung lässt Spielraum für weitere Anpassungen, abhängig von der Entwicklung der Seuchenlage.

Quelle