Gütersloh stoppt umstrittenen Beschluss zu Erschließungsbeiträgen mit juristischem Widerspruch
Meinolf BarkholzGütersloh stoppt umstrittenen Beschluss zu Erschließungsbeiträgen mit juristischem Widerspruch
Die Stadt Gütersloh hat rechtliche Schritte gegen einen aktuellen Beschluss des Ausschusses für Planung, Bau und Immobilien (APBI) eingeleitet. Streitpunkt ist die Berechnung der Erschließungsbeiträge für die Fritz-Blank-Straße und angrenzende Nebenstraßen. Bürgermeister Matthias Trepper hat die Entscheidung des Gremiums nun offiziell angefochten – damit ist der Beschluss vorerst ausgesetzt.
Während einer Sitzung am 30. Oktober hatte Albrecht Pförtner, Leiter des Bauamts, Bedenken gegen das Vorgehen des Ausschusses geäußert. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, die Fritz-Blank-Straße und die umliegenden Straßen für die Abrechnung als eine Einheit zu behandeln. Diese Methode entspreche, so die Argumentation, den gesetzlichen Vorgaben zur Kostenverteilung bei Straßenausbauprojekten.
Ein unabhängiger Gutachter bestätigte später, dass das einheitliche Abrechnungssystem rechtlich zwingend sei. Auch das höchste deutsche Verwaltungsgericht hat in vergleichbaren Fällen entschieden, dass Kommunen diesen Ansatz verfolgen müssen. Dennoch wirft die Stadt dem Ausschuss vor, mit seinem Beschluss gegen geltendes Recht zu verstoßen.
Der Ausschussvorsitzende wurde nun offiziell über den Widerspruch Güterslohs informiert. Die Anfechtung durch die Stadt blockiert die Umsetzung der Entscheidung vorläufig, bis der Rechtsstreit geklärt ist.
Durch den Einspruch kann der Beschluss des Ausschusses vorerst nicht in Kraft treten. Die Stadt besteht darauf, dass die einheitliche Abrechnungsmethode der richtige rechtliche Weg für die Erhebung der Erschließungsbeiträge sei. Die weiteren Schritte hängen nun von einer vertieften juristischen Prüfung oder möglichen Verhandlungen zwischen den Beteiligten ab.






