20 April 2026, 20:34

Kostenlose Infoveranstaltung in Arnsberg: Vorsorgevollmacht richtig regeln

Offenes Buch mit schwarzem Hintergrund und einem Blatt Papier darauf, das wie ein Gesetzbuch aussieht.

Kostenlose Infoveranstaltung in Arnsberg: Vorsorgevollmacht richtig regeln

Bürger in Arnsberg können sich bald darüber informieren, wie sie ihre rechtlichen Angelegenheiten für die Zukunft regeln können. Das Betreuungsamt veranstaltet eine kostenlose Informationsveranstaltung zum Thema Vorsorgevollmacht. Dabei wird erklärt, wie man eine vertraute Person bevollmächtigen kann, im Notfall oder bei Entscheidungsunfähigkeit zu handeln.

Die Veranstaltung findet am Montag, den 20. April, von 9 bis 11 Uhr im Bürgerzentrum Arnsberg statt. Mitarbeiter des Betreuungsamts führen die Teilnehmer durch den Prozess und stellen die notwendigen Formulare bereit. Dazu gehören Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen.

Jeder ab 18 Jahren kann eine Vorsorgevollmacht einrichten und damit einer Vertrauensperson die rechtliche Befugnis erteilen, in seinem Namen zu handeln. Sobald beide Parteien das Dokument unterzeichnet haben, wird es rechtsverbindlich. Auf der Veranstaltung besteht zudem die Möglichkeit, die ausgefüllten Formulare vor Ort offiziell beglaubigen zu lassen.

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Das Betreuungsamt hat für dieses Jahr zwei weitere Termine geplant. Die nächste Informationsveranstaltung findet am Montag, den 22. Juni, von 9 bis 11 Uhr im Familienbüro Arnsberg statt. Eine weitere folgt am Montag, den 21. September, von 17 bis 19 Uhr im Pfarrbüro St. Petri in Arnsberg-Hüsten.

Eine Vorsorgevollmacht fungiert wie eine Art rechtliche Absicherung. Sie stellt sicher, dass auch dann Entscheidungen getroffen werden können, wenn die betroffene Person selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Die anstehenden Veranstaltungen sollen den Bürgern Klarheit und Kontrolle über ihre zukünftigen rechtlichen Belange geben. Die Teilnehmer erhalten alle notwendigen Unterlagen, um eine Vorsorgevollmacht einzurichten – für rechtliche Sicherheit für sich selbst und ihre gewählten Vertreter. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

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