08 June 2026, 08:26

Mann beißt Freundin Ohrläppchen ab – vier Jahre Haft nach brutaler Attacke

Mann beißt Freundin Ohren ab und bekommt Haftstrafe

Mann beißt Freundin Ohren ab und bekommt Haftstrafe - Mann beißt Freundin Ohrläppchen ab – vier Jahre Haft nach brutaler Attacke

Ein 40-jähriger Mann ist zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden, nachdem er seiner Freundin beide Ohrläppchen abgebissen hatte. Der brutale Angriff erfolgte im Anschluss an einen Streit, während dessen er sie zusätzlich mit einem Hammer und einer Säge geschlagen hatte. Das Landgericht Bonn verhängte das Urteil und ordnete zugleich weitere Maßnahmen an, um sein Verhalten zu behandeln.

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Die gewalttätige Attacke ereignete sich, nachdem der Mann und seine 35-jährige Freundin, die er im Januar 2024 kennengelernt hatte, in einen heftigen Streit gerieten. Während der Auseinandersetzung schlug er ihr zunächst ins Auge, bevor er sie mit Hammer und Säge anging. Die Gewalt eskalierte weiter, als er ihr Teile der Ohren abbiss.

Das Gericht wies die Behauptung des Angeklagten zurück, er habe unter einer Art Halluzination gehandelt. Stattdessen erklärten die Richter ihn für voll verantwortlich – sowohl für die gefährliche als auch für die schwere Körperverletzung. Seine Vorstrafen flossen ebenfalls in das Urteil ein, da er bereits mehrfach wegen Widerstands gegen und Beleidigung von Vollstreckungsbeamten festgenommen worden war.

Neben der Haftstrafe verfügte das Gericht die Unterbringung des Mannes in einer Entzugseinrichtung. Diese Entscheidung spiegelt die Sorgen über seine gewalttätige Vergangenheit wider und unterstreicht die Notwendigkeit von Maßnahmen, die über eine reine Inhaftierung hinausgehen.

Das Urteil bedeutet, dass der Mann mehr als vier Jahre im Gefängnis verbringen wird, bevor er eine zwingend vorgeschriebene Entzugsbehandlung beginnt. Seine Opferin erlitt durch den Angriff schwere Verletzungen, darunter den Verlust von Teilen ihrer Ohren. Die Entscheidung des Gerichts betont zudem die Haltung der Justiz gegenüber wiederholter Gewaltbereitschaft und die Bedeutung der Behandlung zugrundeliegender Probleme.

Quelle