Merz-Reform kippt Bürgergeld: Strengere Regeln ab 2026 sorgen für Proteste
Joseph HölzenbecherMerz-Reform kippt Bürgergeld: Strengere Regeln ab 2026 sorgen für Proteste
Die deutsche Regierung unter Friedrich Merz hat das Grundsicherungssystem grundlegend reformiert und führt ab 2026 strengere Regeln ein. Die Änderungen umfassen neue Vermögensgrenzen und den Wegfall bisheriger Schutzbestimmungen für Ersparnisse. Kritiker warnen, dass die Reformen viele bedürftige Menschen ohne Unterstützung zurücklassen werden.
Bisher konnten Empfänger von Bürgergeld im ersten Bezugsjahr bis zu 40.000 Euro an Vermögen behalten, ohne ihren Anspruch zu verlieren. Diese Schonfrist wurde nun komplett gestrichen.
Die neuen Regelungen sehen gestaffelte Vermögensfreigrenzen nach Alter vor: Unter 20-Jährige dürfen 5.000 Euro behalten, Menschen ab 21 Jahren 10.000 Euro. Ab 41 Jahren steigt die Grenze auf 12.500 Euro, und für Personen ab 51 Jahren liegt sie bei 15.000 Euro. Ein 43-jähriger Single mit 14.000 Euro Ersparnissen würde damit künftig keinen Anspruch mehr auf Leistungen haben.
Auch Altersvorsorge in Form von Bargeld, Aktien oder privaten Investmentplänen wird nun auf das Vermögen angerechnet – es sei denn, sie ist ausdrücklich als "zweckgebunden" gekennzeichnet. Zudem führt die Reform eine "Umzugspflicht ab dem ersten Tag" ein, die Leistungsbezieher verpflichtet, für eine Arbeitsstelle umzuziehen, falls erforderlich. Sozialverbände kritisieren diese Maßnahme scharf und warnen vor prekären Wohnverhältnissen als Folge.
Kommunen äußern Skepsis gegenüber der Reform und fragen sich, ob die verschärften Regeln mehr Menschen in finanzielle Not treiben werden.
Die Änderungen treten 2026 voll in Kraft und beseitigen bisherige Schutzmechanismen, während die Anspruchsvoraussetzungen verschärft werden. Durch niedrigere Vermögensgrenzen und den Wegfall der Schonfrist wird voraussichtlich ein kleinerer Kreis Anspruch auf Unterstützung haben. Sozialorganisationen und kommunale Vertreter zeigen sich weiterhin besorgt über die Auswirkungen auf Hilfsbedürftige.






