Milliardenstreit um Rheinbrücke: NRW, Bund und Porr vor Gericht
Joseph HölzenbecherMilliardenstreit um Rheinbrücke: NRW, Bund und Porr vor Gericht
Der Rechtsstreit um den gekündigten Vertrag für die Rheinbrücke in Nordrhein-Westfalen droht weiter an Schärfe zu gewinnen. In den Konflikt verwickelt sind das Land, der Bund und der ehemalige Auftragnehmer Porr – nun steht der Verhandlungstermin am 16. Oktober 2023 fest. Auf dem Spiel steht eine Summe von bis zu einer Milliarde Euro, einschließlich Zinsen und Schadensersatzforderungen.
Im Mittelpunkt des Streits steht die Entscheidung des Landes, den Vertrag mit Porr vor über sechs Jahren zu beenden. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) rechtfertigt den Schritt mit „systemischen Mängeln“ und schweren Fehlern in den Stahlkomponenten, die zur Kündigung geführt hätten. Porr hingegen hat geklagt und fordert mehr als 200 Millionen Euro für erbrachte Leistungen und nicht erfüllte Aufträge.
Auch der Bund hat sich der Klage angeschlossen und verlangt von Porr über 350 Millionen Euro Schadensersatz. Das Verfahren vor dem Landgericht Köln umfasst über 20.000 Seiten Aktenmaterial. Trotz des laufenden Rechtsstreits zeigt sich NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) überzeugt, dass das Land selbst bei einer Niederlage keine gravierenden Folgen zu befürchten habe.
Am Neubau der Leverkusener Rheinbrücke wird unterdessen weitergearbeitet – die Montage der Stahlkonstruktionen läuft bereits. Das Projekt umfasst zwei parallele Brücken, von denen eine bereits in Betrieb ist, während die zweite noch gebaut wird. Die Installation der Pylone ist für September 2026 geplant, die Fertigstellung des gesamten Bauvorhabens soll bis Mitte 2028 erfolgen.
Die Gerichtsentscheidung wird klären, wer die finanziellen Folgen des gekündigten Vertrags zu tragen hat. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens schreiten die Bauarbeiten voran. Die geplante Fertigstellung bis Mitte 2028 bleibt bestehen, wichtige Bauabschnitte sind bereits in vollem Gange.
