27 March 2026, 00:36

Mordprozess in Neuss: Ukrainer bestreitet Beteiligung am Tod eines Obdachlosen

Cartoon-Illustration einer Gerichtsszene mit einer zentralen stehenden Figur, sitzenden Beobachtern, einem Tisch mit Gegenständen rechts und der Bildunterschrift "Boney's Trial, Sentence, and Dying Speech Europe's Injuries Revenged" unten.

Tod eines Obdachlosen - Angeklagter bestreitet Vorwürfe - Mordprozess in Neuss: Ukrainer bestreitet Beteiligung am Tod eines Obdachlosen

In Neuss steht ein 46-jähriger Ukrainer mit griechischem Pass wegen des mutmaßlichen gemeinschaftlichen Mordes an einem 56-jährigen Obdachlosen vor Gericht. Der Angeklagte bestreitet jede Beteiligung an der Tat und behauptet, er habe dem Opfer erst nach einem Streit geholfen. Der Fall nahm eine dramatische Wende, nachdem der mutmaßliche Komplize in Untersuchungshaft verstorben ist.

Im Mittelpunkt des Prozesses steht der Tod des Obdachlosen, der laut Staatsanwaltschaft in der Nähe des Rheinufers tödlich angegriffen wurde. Der Anklage zufolge schlug der 39-jährige Mitangeklagte zuerst auf das Opfer ein, gefolgt vom aktuellen Angeklagten. Beide Männer sollen den schwer verletzten Mann später zurück in sein Zelt getragen haben.

Der Angeklagte schildert die Ereignisse jedoch anders. Er aussagte, der 56-Jährige und der 39-Jährige hätten sich wegen Platz im Zelt gestritten. Zudem behauptet er, das Opfer sei in der Nähe des Flusses mehrmals gestürzt, bevor er eingriff, um zu helfen. Seine Verteidigung betont, er habe den Mann erst nach der Auseinandersetzung unterstützt und nicht an einem Angriff teilgenommen.

Kompliziert wird der Fall durch den Suizid des 39-jährigen Mitangeklagten während der Untersuchungshaft. Über die genauen Umstände seines Todes wurden keine weiteren Details bekannt, und lokale Medien berichteten bisher nicht über öffentliche Reaktionen.

Der Prozess soll mit fünf weiteren Verhandlungsterminen bis Mitte Dezember fortgesetzt werden.

Nun muss das Gericht die Aussagen des Angeklagten gegen die Darstellung der Staatsanwaltschaft abwägen. Da der mutmaßliche Komplize tot ist, wird das Verfahren ohne seine Zeugenaussage weitergeführt. Ein Urteil wird nach den letzten Verhandlungen im Dezember erwartet.

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