Neue IBAN-Prüfung ab Oktober: So schützt Ihre Bank vor Betrug
Neue Regel für Banküberweisungen tritt am 9. Oktober in Kraft
Ab diesem Datum müssen Banken und Bausparkassen prüfen, ob der Name des Empfängers mit der IBAN übereinstimmt, bevor sie Zahlungen ausführen. Die Änderung soll Betrug verhindern, indem sichergestellt wird, dass das Geld auf dem richtigen Konto ankommt.
Das als Empfängerprüfung (Verification of Payee, VoP) bekannte System gilt ab Oktober 2025 für Standard- und Echtzeitüberweisungen. Es funktioniert, indem es den Bankcode (BIC) und eine Referenznummer innerhalb weniger Sekunden abgleicht. Stimmen Name und IBAN nicht überein, erhält der Zahler eine Warnung und wird aufgefordert, die Transaktion nur dann fortzusetzen, wenn er die Abweichung bestätigen kann.
Banken übernehmen nur dann die Haftung für Verluste, wenn Name und IBAN exakt übereinstimmen und das Geld trotzdem nicht beim beabsichtigten Empfänger ankommt. Kunden, die Warnungen ignorieren und die Überweisung trotzdem durchführen, haften persönlich für etwaige Betrugsfälle. Diese Regel gilt nicht für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der EU, wo Namensprüfungen weiterhin freiwillig bleiben.
Betrüger locken Opfer häufig durch Phishing-E-Mails oder gefälschte Jobangebote dazu, Geld auf falsche Konten zu überweisen. Das neue System soll solche Betrugsversuche verhindern, indem es nicht übereinstimmende Angaben erkennt, bevor das Geld freigegeben wird. Erstattungen gibt es jedoch nur, wenn Kunden alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten haben und keine Schuld trifft.
Der VoP-Prozess wird bis Oktober 2025 für alle Überweisungen, einschließlich Sofortzahlungen, verpflichtend. Banken erstatten Betrugsverluste nur, wenn Kunden alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen haben. Erwartet wird, dass das System die Fälle verringert, in denen Geld versehentlich auf Konten von Betrügern umgeleitet wird.
