Neuss plant radikale Umgestaltung des Areals Am Konvent bis 2025
Die Neuss Building and Real Estate GmbH (NBI) plant eine umfassende Neugestaltung des Grundstücks Am Konvent. Das vom Bauausschuss geleitete Projekt wird in Zusammenarbeit mit mehreren Fachfirmen umgesetzt und zielt auf eine gemischte Nutzung des Areals ab. Eine endgültige Entscheidung über das Design wird für den Herbst 2025 erwartet.
Für das Gelände liegen drei Umgestaltungskonzepte vor. Alle Varianten sehen im Erdgeschoss Einzelhandel und Gastronomie vor, wobei ein Vollsortiment-Lebensmittelhändler als bevorzugter Mieter vorgesehen ist. Zudem könnten im Erdgeschoss Indoor-Freizeitangebote, Wellnessbereiche und weitere Gastronomie integriert werden.
Im ersten Obergeschoss aller Entwürfe steht der Bereich Medizin und Gesundheit im Mittelpunkt. Geplant sind Räumlichkeiten für Haus- und Fachärzte, Therapie- sowie Rehabilitationsangebote. Das zweite Obergeschoss nutzt die bestehenden Terrassen für eine seniorengerechte Wohnanlage – eine Wohnnutzung, die in allen Varianten vorgesehen ist.
Variante A sieht nur minimale bauliche Veränderungen vor und behält den bestehenden Büroturm bei, der in Mietwohnungen umgewandelt werden soll. Allerdings würde diese Lösung sowohl die Wohnqualität als auch die Ertragsmöglichkeiten einschränken. Variante C hingegen kombiniert gemischte Nutzungen mit einer zurückhaltenden architektonischen Modernisierung. Sie verspricht höhere finanzielle Erträge bei nur leicht erhöhten Baukosten.
Alle Entwürfe beinhalten begrünte Freizeitflächen auf dem Dach, teilweise ergänzt durch Freizeitangebote und Gastronomie. Zwei der Varianten verlegen zudem technische Einrichtungen in weniger sichtbare Bereiche des Erdgeschosses, um die Dachfläche für andere Zwecke freizumachen.
Die Neugestaltung wird Am Konvent Einzelhandel, Gesundheitsversorgung und Wohnraum zusammenführen. Begrünte Dachflächen und flexible Freizeitmöglichkeiten prägen alle Entwürfe. Die endgültige Entscheidung der NBI, die im Herbst 2025 fallen soll, wird über die künftige Gestaltung und Funktion des Geländes entscheiden.
