NRW verlängert Unterbringung von Asylsuchenden mit geringer Bleibeperspektive auf zwei Jahre
Serpil MendeAsylrecht: Land entlastet Kommunen von der Unterbringung - NRW verlängert Unterbringung von Asylsuchenden mit geringer Bleibeperspektive auf zwei Jahre
Nordrhein-Westfalen hat ein neues Gesetz verabschiedet, nach dem Asylsuchende mit geringen Bleibeperspektiven bis zu zwei Jahre in landeseigenen Einrichtungen untergebracht werden können. Betroffen sind vor allem Personen, deren Asylanträge bereits abgelehnt oder als offensichtlich unbegründet eingestuft wurden. Ziel der Regelung ist es, die Kommunen zu entlasten und gleichzeitig eine strukturierte Unterbringung für die Betroffenen zu gewährleisten.
Das Gesetz wurde vom Düsseldorfer Landtag mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP verabschiedet. SPD und AfD enthielten sich bei der Abstimmung. Die SPD kritisierte den Schritt als "Symbolpolitik" und warnte, dass eine verlängerte Isolation psychische Belastungen verstärken und die Integration erschweren könnte. Ein Versuch der AfD, Ausnahmen und zeitliche Begrenzungen zu streichen, scheiterte hingegen.
Nach den neuen Vorschriften bleiben besonders schutzbedürftige Gruppen – darunter Flüchtlinge mit minderjährigen Kindern, Schwangere, Menschen mit Behinderungen, schwer psychisch Erkrankte und ältere Personen – von der Regelung ausgenommen. Die Flüchtlingsministerin des Landes, Josefine Paul (Grüne), betonte, dass das System sowohl kurzfristige Pufferkapazitäten als auch langfristige Stabilität biete. Das Gesetz ist mit den bundesweiten Asylregelungen abgestimmt und bleibt bis Ende 2030 in Kraft.
Offizielle Zahlen, wie viele Asylsuchende mit geringen Bleibechancen im vergangenen Jahr in Landesunterkünften untergebracht waren, liegen nicht vor. Die Maßnahme soll jedoch die Unterbringung effizienter gestalten und den Druck auf die Kommunen verringern.
Das Gesetz tritt nun in Kraft und ermöglicht Nordrhein-Westfalen eine zentralere Steuerung der Asylunterbringung. Die Kommunen werden entlastet, während Ausnahmeregelungen den Schutz der besonders Verletzlichen sicherstellen. Die Regelung gilt bis 2030, wobei mit einer fortlaufenden Überprüfung zu rechnen ist.






