NRW will Bundeswasserrecht ändern – mehr Platz für schwimmende Solaranlagen
Serpil MendeNRW will Bundeswasserrecht ändern – mehr Platz für schwimmende Solaranlagen
Nordrhein-Westfalen drängt auf Änderungen des Bundeswasserrechts, um Hürden für schwimmende Solarprojekte abzubauen
Das Land setzt sich für eine Lockerung der bundesweiten Vorschriften ein, die den Ausbau dieser erneuerbaren Energiequelle behindern. Aktuell seien die Regelungen zu starr, heißt es in einer offiziellen Vorlage zur Anpassung von Paragraf 36 des Wasserhaushaltsgesetzes.
Bisher unterliegen schwimmende Solaranlagen strengen Auflagen: Nicht mehr als 15 Prozent der Wasseroberfläche dürfen überbaut werden, zudem ist ein 40 Meter breiter Pufferstreifen zum Ufer vorgeschrieben. Diese „pauschalen Beschränkungen“ werden als unnötig restriktiv kritisiert – und nicht immer ökologisch sinnvoll.
Nordrhein-Westfalen betreibt bereits sechs schwimmende Photovoltaik-Anlagen, darunter ein 5,6-Megawatt-Kraftwerk in Bislich. Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) sieht besonders im Niederrhein-Potenzial für weitere Großprojekte. Im Januar hatte der Landesverband Erneuerbare Energien NRW dem Minister Vorschläge für mehr Flexibilität unterbreitet.
Die Vorlage fordert nun höhere Bebauungsgrenzen und Ausnahmen für bestimmte Gewässer. Gleichzeitig verweist sie auf die wachsende Wirtschaftlichkeit der Solarkraft: Im Oktober 2025 könnten die Markwerte bei 6,98 Cent pro Kilowattstunde liegen. Bei einer Umsetzung der geplanten Änderungen könnten künftig mehr schwimmende Solarparks im Land realisiert werden – ein Kompromiss zwischen Energiewende und Naturschutz.
Nordrhein-Westfalen hofft auf eine positive Reaktion der Bundesregierung auf seinen Reformvorstoß.
