Sieben Mendener Ausschussmitglieder verstoßen gegen Transparenzpflichten
Joseph HölzenbecherSieben Mendener Ausschussmitglieder verstoßen gegen Transparenzpflichten
Sieben Mitglieder der Ausschüsse der Stadt Menden haben es versäumt, die vorgeschriebenen Offenlegungen zu ihren beruflichen Tätigkeiten einzureichen. Die Angaben hätten gemäß dem Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) vorgelegt werden müssen, das seit 2005 in Kraft ist. Bürgerinnen und Bürger können die eingereichten Unterlagen nun während der Öffnungszeiten im Rathaus einsehen.
Das Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) trat am 1. März 2005 in Kraft. Nach § 7 in Verbindung mit § 1 sind Ausschussmitglieder verpflichtet, ihren Beruf, Beratungstätigkeiten sowie weitere relevante Verbindungen offenzulegen. Damit soll Transparenz in der kommunalen Verwaltung sichergestellt werden.
Die Stadt hat sieben Personen benannt, die die erforderlichen Angaben nicht gemacht haben: Dennis Boecker, Tanay Gönül, Holger Hartnig, Dirk Huhn, Nils Karius, Markus Kisler und Peter Köhler. Ihre fehlenden Offenlegungen stechen unter den eingereichten Unterlagen hervor.
Für diejenigen, die ihrer Pflicht nachgekommen sind, liegen die ausgefüllten Fragebögen zur öffentlichen Einsichtnahme bereit. Vom 1. bis zum 29. Oktober 2025 können Bürgerinnen und Bürger die Dokumente im Mendener Rathaus einsehen. Das Gebäude ist montags bis freitags von 8:15 bis 12:30 Uhr geöffnet, donnerstags zusätzlich von 14:30 bis 17:30 Uhr.
Die öffentliche Einsichtsfrist dauert vier Wochen. Die fehlenden Angaben der sieben Mitglieder bleiben weiterhin ungeklärt. Die Stadt hat noch keine weiteren Schritte wegen der Nichtbeachtung der Vorschriften angekündigt.
