Stadtratswahl: Drei Einsprüche gegen Sitzverteilung scheitern – doch der Streit geht weiter
Meinolf BarkholzStadtratswahl: Drei Einsprüche gegen Sitzverteilung scheitern – doch der Streit geht weiter
Drei Einsprüche gegen die jüngsten Ergebnisse der Stadtratswahl sind von der lokalen Verwaltung zurückgewiesen worden. Die Beschwerden betrafen die Art und Weise der Sitzverteilung, doch die Behörden erklärten sie für unzulässig, da sie auf falschen rechtlichen Argumenten beruhten. Der Streit wird nun an einen neu gebildeten Ausschuss zur weiteren Prüfung verwiesen.
Die Einsprüche waren von Mitgliedern des Wahlausschusses, Michael Kirbach und Anissa Saysay, sowie dem Sprecher des AfD-Stadtverbandes, Bodo Gilz, eingereicht worden. Sie argumentierten, dass das bei der Sitzverteilung angewandte mathematische Verfahren fehlerhaft sei und einer erneuten Überprüfung bedürfe. Die Stadtverwaltung wies jedoch alle drei Beschwerden zurück mit der Begründung, sie stützten sich auf Satzungen, die in diesem Fall nicht anwendbar seien.
Nach dem Kommunalwahlgesetz von Nordrhein-Westfalen können Wähler oder Parteien Wahlergebnisse innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe anfechten. Der neu eingerichtete Wahlprüfungsausschuss wird nun eine erste Prüfung der Einsprüche vornehmen. Seine Arbeit beginnt nach der konstituierenden Sitzung des Rates, in der die neuen Vertreter ihr Amt antreten.
Die endgültige Entscheidung über die Einsprüche liegt beim neu gewählten Rat. Sollten sie stattgegeben werden, könnte die aktuelle Sitzverteilung einer weiteren Prüfung oder Anpassung unterzogen werden. Das Prüfungsverfahren wird klären, ob die Methode der Sitzverteilung rechtlich einwandfrei war. Falls die Einsprüche Erfolg haben, müsste der Rat möglicherweise die Zuteilung der Sitze neu bewerten. Bis dahin bleiben die aktuellen Wahlergebnisse in Kraft.
