19 March 2026, 18:32

Windpark in NRW: Gericht lehnt Eilantrag von Drachenfliegern ab

Eine Libelle im Flug über grüne Pflanzen und Wasser, mittig im Bild.

Drachenflieger scheitern mit Eilantrag gegen neue Windräder - Windpark in NRW: Gericht lehnt Eilantrag von Drachenfliegern ab

Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen ist mit dem Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen, nachdem ein Gericht einen Eilantrag des Vereins abgelehnt hat. Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied, dass die geplanten Windkraftanlagen keine ernsthafte Gefahr für den Betrieb des Vereins darstellen. Die Entscheidung ebnet den Weg für die Umsetzung des Windparkprojekts wie vorgesehen.

Der Verein, der fast 800 Mitglieder zählt und jährlich rund 1.000 Starts verzeichnet, hatte argumentiert, der Windpark werde gefährliche Turbulenzen erzeugen und Flugbeschränkungen erzwingen. Auf seinem Fluggelände, einem der meistfrequentierten in der Region, sind Flüge bei Windgeschwindigkeiten über 30 Kilometer pro Stunde aus Sicherheitsgründen bereits untersagt.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 Kilometer pro Stunde ohne größere Beeinträchtigungen sicher fortgesetzt werden können. Zudem wies es die Behauptung zurück, die Anlagen würden gefährliche Turbulenzen verursachen, da die Risiken nicht nachgewiesen seien. Die Richter verwiesen darauf, dass der Verein am Genehmigungsverfahren für den Windpark beteiligt war und das Gelände in einer im Regionalplan ausgewiesenen Windenergiezone liegt.

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Wie viele Windkraftanlagen im Windpark südöstlich von Meschede geplant sind, wurde nicht bekannt gegeben. Im Urteil fanden sich auch keine Angaben zu spezifischen Sicherheitsauflagen für den Drachen- und Gleitschirmflug, die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hätten festgelegt werden müssen.

Mit der Ablehnung des Eilantrags kann der Windpark nun wie geplant realisiert werden. Die Gerichtsentscheidung bestätigt, dass das Projekt den geltenden Vorschriften entspricht und die Aktivitäten des Vereins nicht gefährdet. Flüge bleiben den bestehenden Windgeschwindigkeitsbegrenzungen unterworfen.

Quelle