20 March 2026, 22:30

Dreister Betrug mit Wundauflagen: Apotheker und Krankenschwester vor Gericht

Apotheker in weißer Schürze mit einer Flasche in der Hand, während er mit einem Kunden in einer Apotheke spricht.

Dreister Betrug mit Wundauflagen: Apotheker und Krankenschwester vor Gericht

In Köln müssen sich eine Krankenschwester und ein Apotheker wegen des Verdachts auf Betrug zum Nachteil deutscher Krankenkassen in Höhe von rund drei Millionen Euro verantworten. Über einen Zeitraum von zwei Jahren sollen sie gefälschte Rezepte für ein teures Wundauflagen-Präparat ausgestellt bzw. eingereicht haben. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden vor, gemeinsam das System ausgenutzt zu haben.

Zwischen Februar 2020 und Juli 2022 beschaffte die Krankenschwester demnach gefälschte Verzordnungen für das SymbioInfekt TheraKit – eine Wundauflage, die pro Packung etwa 3.400 Euro kostet. Der Apotheker reiste diese Rezepte ab und behielt den Großhandelspreis ein, abzüglich einer Provision von zehn Prozent für die Krankenschwester. Durch diese Absprache flossen der Krankenkasse unrechtmäßig rund 3,6 Millionen Euro an Erstattungen zu.

Die Anklage geht davon aus, dass beide Angeklagten mit gemeinschaftlichem Vorsatz handelten. Der Apotheker hingegen behauptet, von dem Betrug nichts gewusst zu haben, und bezeichnet sich selbst als "zu naiv", um die Rezepte infrage zu stellen. Bisher wurden etwa 900.000 Euro in monatlichen Raten von 10.000 Euro zurückerstattet.

Eine vollständige Rückforderung der Summe dürfte schwierig werden: Der Geschäftspartner der Krankenschwester, der ebenfalls in die Machenschaften verwickelt sein soll, hat Insolvenz angemeldet. Im Falle einer Verurteilung müsste der Apotheker die noch ausstehenden 3,6 Millionen Euro begleichen.

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Im Mittelpunkt des Prozesses stehen 30 Fälle, in denen die Krankenschwester und der Apotheker mutmaßlich unter einer Absprache handelten. Ein Teil der betrügerisch erlangten Gelder konnte bereits sichergestellt werden. Bei einer Verurteilung müsste der Apotheker die verbliebenen Verluste in voller Höhe erstatten.

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