Sparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen: Erste Entschädigungen für Opfer fließen
Joseph HölzenbecherSparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen: Erste Entschädigungen für Opfer fließen
Opfer des Einbruchs bei der Sparkasse Gelsenkirchen erhalten Entschädigungen
Nach dem spektakulären Tresorknack im Dezember bei der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer, bei dem fast alle der 3.250 Schließfächer aufgebrochen wurden, beginnen die Geschädigten nun, Entschädigungszahlungen zu erhalten. Die ersten Ausgleichszahlungen wurden über private Hausratversicherungen abgewickelt.
Im Schnitt erhalten die Betroffenen etwas mehr als 22.000 Euro. Eine zentrale Rolle bei der Durchsetzung der Ansprüche spielen Anwälte: So erstritt Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann für elf Mandanten insgesamt rund 250.000 Euro, während Ralf Bürger und Christian Dreier für einen weiteren Geschädigten etwa 20.000 Euro erwirkten.
Jedes Schließfach war bei der Sparkasse mit etwa 10.300 Euro versichert. Viele Opfer verfügten jedoch über keine zusätzliche Hausratversicherung, um höhere Verluste abzudecken. Wer seine eingelagerten Wertgegenstände lückenlos dokumentiert hatte, konnte seine Forderungen erfolgreicher geltend machen.
Für Juni ist ein erster Güteverhandlungstermin angesetzt. Bereits zwei Klagen gegen die Sparkasse wurden beim Landgericht Essen eingereicht. Einige Geschädigte prüfen noch, ob sie rechtliche Schritte gegen die Bank einleiten.
Obwohl die Entschädigungsverfahren laufen, bleiben für Betroffene ohne Zusatzversicherung Hürden. Die anstehende Güteverhandlung im Juni wird für noch offene Fälle ein entscheidender Schritt sein. Die beiden bereits eingereichten Klagen könnten zudem Präzedenzcharakter für weitere juristische Auseinandersetzungen haben.






