EuGH-Urteil: Airlines müssen bei Warteschleifen für Turkish-Airlines-Passagiere zahlen
Flugverspätung aufgrund langer Eincheckzeit: EU-Gericht entscheidet zugunsten der Passagiere - EuGH-Urteil: Airlines müssen bei Warteschleifen für Turkish-Airlines-Passagiere zahlen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Fluggesellschaften Passagieren Entschädigungen zahlen müssen, wenn sich Verspätungen ergeben, weil auf verspätet eintreffende Reisende von vorherigen Flügen der Turkish Airlines gewartet wird. Der Beschluss folgt auf die Entscheidung einer bulgarischen Airline, einen Abflug zu verzögern, was erhebliche Folgeverspätungen nach sich zog. Zwei betroffene Passagiere fordern nun jeweils 400 Euro als Ausgleich für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Im Juli 2022 hatte European Air Charter am Flughafen Köln/Bonn mit Verzögerungen zu kämpfen, nachdem einige Passagiere Schwierigkeiten hatten, rechtzeitig den Check-in abzuschließen. Statt wie geplant abzuheben, entschied sich die Airline, auf die Nachzügler der Turkish Airlines zu warten – mit der Folge, dass der Flug schließlich mit mehr als fünf Stunden Verspätung startete.
Diese Verzögerung löste eine Kettenreaktion aus und zwang die Fluggesellschaft, ihren gesamten Tagesplan umzustellen. Ein anschließender Flug von Düsseldorf nach Varna in Bulgarien kam mit über drei Stunden Verspätung am Ziel an. Die betroffenen Passagiere reichten später Klagen auf Entschädigung ein und argumentierten, die Airline habe durch ihre eigene Entscheidung die Störungen verursacht.
Das Landgericht Düsseldorf hatte den Fall zunächst dem EuGH vorgelegt, um klären zu lassen, ob die Fluggesellschaft "außergewöhnliche Umstände" als Rechtfertigung geltend machen könne. Der Gerichtshof urteilte, dass das Warten auf verspätete Passagiere der Turkish Airlines kein unvermeidbares Ereignis darstelle. Vielmehr sei die freiwillige Entscheidung der Airline, den Abflug zu verzögern, die direkte Ursache für die Folgeverspätungen gewesen – was die Zahlung von Entschädigungen zwingend mache.
Nun muss das Düsseldorfer Gericht prüfen, ob European Air Charter in dieser Angelegenheit eigenständig entschieden hat. Das Urteil setzt zudem einen Präzedenzfall: Entscheiden sich Airlines dafür, auf verspätete Passagiere der Turkish Airlines zu warten, können sie sich nicht der Zahlung von Entschädigungen an die von den daraus resultierenden Verspätungen Betroffenen entziehen.
Ein separater, aber damit zusammenhängender Fall, der für den 5. März 2026 zur Verhandlung vor dem EuGH ansteht, wird untersuchen, ob überlastetes Sicherheitspersonal am Düsseldorfer Flughafen als "außergewöhnlicher Umstand" gewertet werden kann. Die Entscheidung hierzu steht jedoch noch aus, sodass die weiteren Auswirkungen vorerst unklar bleiben.
Mit seinem Urteil bestätigt der EuGH, dass Fluggesellschaften "außergewöhnliche Umstände" nicht als Ausrede nutzen können, wenn Verspätungen auf eigene Entscheidungen zurückgehen. Die beiden Kläger in diesem Fall haben nun Anspruch auf jeweils 400 Euro Entschädigung. Das Urteil könnte künftig Einfluss darauf haben, wie Airlines mit ähnlichen Situationen umgehen.
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